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Berechnen Sie Ihr monatliches Nettogehalt nach Steuern und Sozialabgaben.
Befreit von gesetzlicher Krankenversicherung
Grundfreibetrag & Vorsorgeaufwand:
Grundfreibetrag: 11.604 € steuerfrei
Zu versteuerndes Einkommen: 5.155,83 €
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung werden anteilig steuermindernd berücksichtigt.
Gesamtabgabenquote:
Quote = ((Steuern + Sozialabgaben) / Brutto) × 100
44.08%
Enthält Krankenversicherung (8,15%), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung.
Für Alleinstehende, Ledige oder dauernd getrennt Lebende. Voller Grundfreibetrag (11.604 €) und Pauschbeträge.
Für Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt (inkl. Entlastungsbetrag).
Für Verheiratete, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Verdoppelter Grundfreibetrag beim Besserverdienenden.
Klasse 4 bei ähnlichem Einkommen; Klasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3 für den Geringverdiener.
In der Regel verbleiben einem alleinstehenden Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 zwischen 55% und 65% des Bruttoeinkommens als Nettogehalt. Höhere Gehälter erreichen aufgrund der Steuerprogression einen Spitzensteuersatz von 42%, während Sozialabgaben durch Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt sind.
Abgezogen werden die Lohnsteuer, Rentenversicherung (9,3%), Krankenversicherung (7,3% + halber Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (2,3% kinderlos), sowie ggf. Kirchensteuer (8-9%) und Solidaritätszuschlag bei sehr hohen Einkommen.
Der Grundfreibetrag nach §32a EStG beträgt 11.604 € pro Kalenderjahr für Ledige. Einkommen bis zu dieser Schwelle wird mit 0% besteuert.